Startrechtswechsel bis spätestens 30.11.2008

29.10.2008: (hei) - Der Zeitraum für Vereins-/ Startrechtswechsel ist zwischen dem 01.10. und 30.11. eines Jahres festgelegt. Ein Wechsel des Startrechts muss vom neuen Verein innerhalb dieser Wechselfrist schriftlich auf dem DLV-Formular "Startpassantrag" bei der BLV-Geschäftsstelle angezeigt werden. Der Antrag muss bis spätestens 30.11.2008 vorliegen. Das neue Startrecht wird dann zum 01.01.2009 gültig.

Die Gründung bzw. Auflösung einer Leichtathletik-Gemeinschaft (LG) muss mit Begründung ebenfalls zwischen dem 01.10. und 30.11. eines Jahres mit Wirkung ab 01.01. des Folgejahres bei der BLV-Geschäftsstelle beantragt werden. Bei Gründung sind die LG-Verträge beizufügen.
Die gleichen Fristen gelten für den Beitritt eines Vereins zu einer LG oder den Austritt aus einer LG.

Die Gründung einer Startgemeinschaft (StG) muss auf dem entsprechenden Formblatt bis zum 30.11.2008 beantragt werden. Weitere Änderungen (Bei- oder Austritt eines Vereins) sind ebenfalls auf dem Formblatt bis zum 30.11.2008 mitzuteilen. Auflösungen (mit Unterschriften der beteiligten Vereine) können formlos mitgeteilt werden. Werden keine Änderungen mitgeteilt, besteht die Startgemeinschaft weiter.